Der ADÜ Nord informiert in einem Schreiben über die neusten Entwicklungen rund um das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Sie beobachten, dass sich die bisherigen Trends auf allen Seiten wie erwartet fortsetzen: Während die Beeidigungsstellen der Länder weiterhin nicht wissen, wie sie das GDolmG in der Praxis überhaupt vernünftig anwenden sollen, und daher nicht selten widersprüchliche Auskünfte zum neuen Beeidigungsrecht erteilen, wächst der Widerstand der Kollegenschaft gegen das GDolmG.
Immer mehr Kolleginnen und Kollegen gehen juristisch vor
Inzwischen hat sich die Auseinandersetzung aus Anlass des GDolmG auf mehrere Ebenen ausgeweitet. Eine Rechtsverteidigung wird nun nicht mehr nur in Gestalt der vom ADÜ Nord initiierten und noch in Vorbereitung befindlichen Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG betrieben. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen haben sich dazu entschlossen, ihren persönlichen Beeidigtenstatus mit anwaltlicher Hilfe zu verteidigen. Konkret gehen sie gegen Ablehnungen von Anträgen auf Verlängerung ihrer Dolmetsch-Beeidigung oder Übersetzer-Ermächtigung durch die Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Hamm vor.
Wenn Sie mehr über die Verfassungswidrigkeit des GDolmG wissen wollen, lesen Sie die Stellungnahme des Bundesrates.
Viele Wege führen nach Rom
Dass viele Kolleginnen und Kollegen um ihre Beeidigung kämpfen, ist nicht nur nachvollziehbar und legitim, sondern stellt zugleich eine sinnvolle Ergänzung zu der Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG dar. In der Gesamtschau sichert ein mehrgleisiges Vorgehen unserem Berufsstand größere Chancen, im Kampf gegen das GDolmG erfolgreich zu sein. Idealerweise sollte in jedem Bundesland mindestens ein solches Gerichtsverfahren vor einem zuständigen Verwaltungsgericht angestoßen werden, um eine bundesweite gerichtliche Befassung mit dem GDolmG zu erzwingen und unter Umständen sogar mehrere Richtervorlagen des GDolmG nach Karlsruhe herbeizuführen.
Spendenaktion zur Unterstützung
Der ADÜ Nord hat sich dazu entschlossen, Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Zuschuss zu den Gerichts- und Anwaltsgebühren solcher Individualklagen finanziell zu unterstützen. Wir möchten alle Beeidigten daher herzlich einladen, klagende Kolleginnen und Kollegen, die sich durch ihr Vorgehen zugleich zum Wohle des gesamten Berufsstandes engagieren, mit einer für sie betraglich passenden Spende zu unterstützen.
Sollten Sie selbst Interesse an einer rechtlichen und/oder finanziellen Unterstützung haben, schreiben Sie gern an an die unten angegebene E-Mail-Adresse.
Spendenkonto:
IBAN: DE57 8306 5408 0005 2086 96
BIC: GENODEF1SLR
Kontoinhaber: ADÜ Nord e. V.
Verwendungszweck: „Klagewelle“
(Ihr Beitrag kann steuerrechtlich als freiwillige Zuwendung mit beruflichen Bezug geltend gemacht werden.)
Kontakt:
Jörg Schmidt, Vorsitzender ADÜ Nord, Hamburg
Mail: gdolmgstoppen@adue-nord.de
Web: https://adue-nord.de/gdolmgstoppen/
#gdolmgstoppen!
Dieser Beitrag ist ein Auszug – für den gesamten Text mit allen Details schreibt bitte an mail@sprachwerklausitz.eu.
Für ausführliche, weiterführende und zukünftige Infos zu den Entwicklungen in Bezug auf das Aufbegehren gegen das GDolmG schreibt eine Bitte um Aufnahme in den Verteiler an gdolmgstoppen@adue-nord.de.
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